Für Fragen rund um Ihre Steuerberatung durch unsere Kanzlei in Würzburg und München nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf. Wir freuen uns auf Ihre Nachricht!
Dafür steht unsere Steuerberatung an den Standorten München und Würzburg
Wir bieten innovative und vorausschauende Steuerberatung mit vollem Fokus auf den Mandanten. Unsere Steuerberater haben dabei konsequent die wirtschaftlichen und persönlichen Ziele der Mandanten im Blick und beraten mit langjähriger Erfahrung, hohem fachlichem Know-how und unter Einsatz fortschrittlicher und digitaler Lösungen.
Erfolgreiche Steuerberatung bedeutet für uns, dass wir unsere Mandanten bestmöglich bei Ihren Vorhaben begleiten – steuerlich, wirtschaftlich sowie persönlich. Wir beraten selbstverständlich über die Grenzen unserer Standorte in München und Würzburg hinaus deutschlandweit sowie im internationalen Kontext.
- Über 35 Jahre am Markt
- Innovative und digitale Lösungen
- Steuerberatung in München und Würzburg
- Höchste Mandantenzufriedenheit
Gründe in unserem Team zu arbeiten
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Einige unserer Spezialgebiete
Beiträge zu Gründung, Steuern und Unternehmen
Aktuelle Steuerinformationen Juli/August 2024
Nachfolgend haben wir in dieser Ausgabe wieder Neuerungen aus dem Steuer- und Wirtschaftsrecht für Sie zusammengestellt. Diese Mandanten-Information beruht auf dem Stand 01.07.2024 Themen dieser Ausgabe Änderungen durch das Wachstumschancengesetz Verwendung...
Befreiung von der Abführung von Kapitalertragsteuer
Bei der Gewinnausschüttung einer Tochtergesellschaft an ihre Muttergesellschaft fällt eine Kapitalertragsteuer von 25 % an. Wenn die Muttergesellschaft eine Kapitalgesellschaft oder eine andere Körperschaft ist, dann müsste sie auf diese Dividende im Grunde nur eine Körperschaftsteuer von 0,75 % entrichten. Also kommt es durch die Besteuerung an der Quelle, die die Kapitalertragsteuer darstellt, insgesamt zu einer Überzahlung der Steuer. Die Erstattung kann unter Umständen eine ganze Zeit lang dauern. Es gibt mit einem Antrag für sogenannte Dauerüberzahler die Möglichkeit gemäß § 44a Abs. 5 EStG das Einbehalten der Kapitalertragsteuer durch die Tochtergesellschaft zu vermeiden.
Aktuelle Steuerinformationen Mai/Juni 2024
Nachfolgend haben wir in dieser Ausgabe wieder Neuerungen aus dem Steuer- und Wirtschaftsrecht für Sie zusammengestellt. Diese Mandanten-Information beruht auf dem Stand 01.05.2024 Themen dieser Ausgabe Zu Unrecht in Rechnung gestellte Umsatzsteuer...