Mandant werden
Nutzen Sie unseren kostenlosen Erstkontakt und rufen Sie unser Team in Würzburg oder München an. Wir besprechen mit Ihnen Ihr Anliegen, eruieren gemeinsam den richtigen Ansprechpartner und vereinbaren direkt den ersten Beratungstermin.
Erster Beratungstermin
Ihr Ansprechpartner bespricht im ersten Beratungstermin insbesondere folgende Punkte:
- Sachverhalt
- Handlungsempfehlungen
- Erste Lösungsansätze
- Weiteres Vorgehen und erforderliche Maßnahmen
Vor dem ersten Beratungstermin können gerne notwendige Informationen zur Verfügung gestellt werden, wie z.B. Verträge oder Berechnungen.
Der erste Beratungstermin wird nach zeitlichem Aufwand abgerechnet und wird mit dem nach der Gebührenverordnung für Steuerberater (StBVV) vorgesehenen Stundensatz (150,00 € netto) abgerechnet. Sollte der Ersttermin lediglich einem Kennenlernen zur Übernahme der laufenden Steuerberatung dienen, ist der Termin kostenfrei.
Langfristige steuerliche Betreuung
Mit einer langfristigen steuerlichen Beratung haben wir kontinuierlichen Überblick über die Belange unserer Mandanten, was eine proaktive und fundierte Beratung erst ermöglicht und die Basis von Gestaltungsberatungen darstellt. Dabei haben unserer Mandanten feste Ansprechpartner in unserer Kanzlei und können gezielt Ihre steuerlichen Fragestellungen platzieren und vom gegenseitgen Austausch und unserem Fachwissen profitieren. Die Vergütung richtet sich nach der Steuerberatervergütungsverordnung. Für die Prüfung der Übernahmen von Mandaten benötigen wir fundierte Informationen zum Anliegen, welche Sie uns im Idealfall schriftlich zukommen lassen.
Wir bieten als Steuerberater unter anderem folgenden Leistungen für Unternehmer und Privatpersonen:
- Steuerberatung für Unternehmen
- Steuerberatung für Privatpersonen
- Steuerberatung für die Baubranche, Bauträger, Immobiliengesellschaften
- Steuerberatung für Ärzte
- Steuerrechtliches Spezialwissen bezüglich Immobilieninvestitionen
- Steuerberatung zum Themenkomplex Erben, Schenken, optimierte Vermögensübertragungen
Wir beraten unsere Mandanten an den Standorten München, Würzburg sowie überregional.
Transparente Gebühren für die Steuerberatung
Eine transparente Vergütungspolitik ist uns als Steuerberater im Rahmen des Mandatsverhältnisses sehr wichtig. Deshalb besprechen wir die Schätzung von Honoraren mit unseren Mandandanten im Vorfeld.
Für die Tätigkeiten im Bereich der klassischen Steuerberatung rechnen wir unsere Leistungen nach Maßgabe der Steuerberatervergüutngsverordnung (StBVV) ab. Wir können erste Kostenschätzungen abgeben, die auf uns zur Verfügung gestellten Informationen zu den Gegenstandswerten und möglichen Volumen (z.B. im Bereich Finanzbuchhaltung oder Lohnbuchhaltung) basieren. Der ersten Einschätzung liegt zumeist die Annahme eines durchschnittlichen Aufwands zugrunde.
Die nach der StBVV errechneten Schätzwerte können nur als grobe Orientierungshilfe dienen. Gebühren ändern sich im Zeitablauf auch, wenn der Leistungsbedarf steigt.
Unser Ziel ist die Kosten transparent zu gestalten und offen mit unseren Mandanten über die Gebühren für unsere Tätigkeiten als Steuerberater zu sprechen.
Steuerberaterwechsel
Die Beziehung zwischen Steuerberater und Mandant sollte langfristig sein. Wenn es jedoch Gründe gibt, den Steuerberater zu wechseln, sollte dies so reibungslos wie möglich erfolgen. Dabei gibt es bei einem Steuerberaterwechsel einiges zu beachten. Wenn Sie sich für uns als Steuerberater entschieden haben, planen wir gemeinsam mit Ihnen die Schritte des Steuerberaterwechsels.
Einige Punkte, die bei einem Steuerberaterwechsel zu beachten sind:
- Unterjähriger Steuerberaterwechsel: Natürlich können Sie den Steuerberater auch im laufenden Jahr wechseln. Allerdings sollten Sie immer darauf achten, dass der Zeitpunkt sinnvoll gewählt wird. Ihr alter Steuerberater kann für die begonnenen Arbeiten ein Teilhonorar verlangen. Ein neuer Steuerberater wird aber ebenfalls ein Honorar verlangen. Ein Wechsel während der Erstellung der Bilanz oder der Steuererklärungen ist damit nicht zu empfehlen. Dagegen ist bei der laufenden Finanz- und Lohnbuchhaltung ein unterjähriger Wechsel zum Ende des Monats kein Problem. Verhandeln Sie über die entsprechend vorzunehmenden Arbeiten mit beiden Beratern so, dass Ihnen keine doppelten Kosten entstehen.
- Datenübertragung vom alten Steuerberater zum neuen Steuerberater: Der neue Steuerberater sollte direkt persönlichen Kontakt mit dem vorherigen Steuerberater aufnehmen und Unterlagen anfordern. Für die Übernahme der Daten der Finanz- und Lohnbuchhaltung gibt es verschiedene Möglichkeiten. Sofern der alte Steuerberater ebenfalls mit DATEV arbeitet, erfolgt der Datenübertrag aller bisherigen Daten direkt über das Rechenzentrum der DATEV.
- Mitteilung gegenüber dem Finanzamt: Der Steuerberater lässt sich vom neuen Mandanten Vollmachten ausfüllen und gibt dem Finanzamt die Vertretungseige bekannt. Damit erhält der Steuerberater fortan Informationen und Auskünfte vom Finanzamt und ist als neuer steuerlicher Vertreter beim Finanzamt registriert.
Haben Sie Fragen? Wir sind für Sie da! Rufen Sie uns an 089 – 92 32 99 60 oder schreiben Sie uns info@kess-partner.de
Unserer Ziele
- Mandantenzufriedenheit 100%
- Zuverlässigkeit 100%
- Rückrufgarantie innerhalb 24 Stunden 100%
- Transparente Kosten 100%
Einige unserer Spezialgebiete
Gründe in unserem Team zu arbeiten
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