Optimierung von Erbschaft & Schenkung
Erben, Schenken, Vermögen übertragen
Steuerberatung zum Vermögenserhalt über Generationen hinweg
Sie stehen vor der Herausforderung Vermögen an die nächste Generation zu übertragen? Dabei möchten Sie gleichzeitig die Steuerbelastung so niedrig wie möglich halten und all dies im Konsens mit allen Beteiligten? Wir begleiten Sie als Steuerberater gerne und beraten Sie mit unserer Erfahrung bei dieser vielfältigen Herausforderung.
Die Sicherung Ihres Vermögens ist dabei unser oberstes Ziel. Durch die für Sie passende Vermögensnachfolgestrategie können steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten und bestehende Vergünstigungsoptionen optimal genutzt werden. Dabei ist die Übertragung von Vermögen zu Lebzeiten (Schenkung) eine häufig genutzte Option. Die Schenkung macht allerdings nicht bei jeder Konstellation Sinn, da neben steuerlichen Faktoren auch persönliche, wirtschaftliche und strategische Überlegungen eine wichtige Rolle spielen, die wir als Steuerberater mit berücksichtigen. Der Blick in die Zukunft unter Abwägung aller relevanten Aspekte ist für uns als Steuerberater entscheidend, damit Sie als Mandant die richtige Entscheidung treffen könne.
Wir beraten Sie als Steuerberater von der strategischen Planung bis hin zur Durchführung der Übertragung Ihres Vermögens und gehen dabei umfassend auf Ihre persönlichen Vorstellungen ein. Selbstverständlich stehen wir für Sie darüber hinaus auch zur Sicherung und Durchsetzung Ihrer testamentarischen Verfügungen als Testamentsvollstrecker bzw. Nachlassverwalter zur Verfügung.
Wir beraten als Steuerberater an den Standorten München, Würzburg sowie überregional zur steuerlichen Optimierung der Vermögensnachfolge. Hierbei analysieren wir bei größeren Vermögen für unsere Mandanten auch, ob sinnvoll sein kann eine Familiengesellschaft zu gründen. Für mehr Informationen zum Thema Familiengesellschaften …
Haben Sie Fragen? Wir sind für Sie da! Rufen Sie uns an 089 – 92 32 99 60 oder schreiben Sie uns info@kess-partner.de
Unsere Leistungen im Bereich Erben, Schenken, Vermögen übertragen
- Analyse bereits bestehender Nachlassregelungen
- Aufnahme und (steuerliche) Bewertung des vorhandenen Vermögens inklusive Immobilien- und Betriebsvermögen
- Steuerliche Optimierung der Vermögensstruktur in Hinblick auf zukünftig zu zahlende Erbschaftsteuer
- Steuerliche Optimierung von Vermögensübertragungen zu Lebzeiten (Schenkungen)
- Erstellung von Erbschafts- und Schenkungssteuererklärungen
- Steuervermeidungsmaßnahmen im Erbfall (Ausschlagung, Pflichtteilsgeltendmachung etc.)
- Beratung bei internationalen Erbfällen (Vermögen mit Auslandsbezug)
- Vertretung bei Auseinandersetzungen mit dem Finanzamt
- Gründung und Betreuung von Stiftungen als Gestaltungsmittel der Vermögensnachfolge
- Gründung und Betreuung von Familiengesellschaften z.B. zur Sicherung von Vermögen
- Testamentsvollstreckung
- Nachlassverwaltung
- Beratung im Rahmen der Unternehmensnachfolge
Gehen Sie die steueroptimierte Übertragung Ihres Vermögens rechtzeitig an, um unnötige Steuerlasten zu vermeiden!
Unsere Steuerberater beraten Sie umfassend zu den Möglichkeiten steueroptimierter Vermögensübertragungen im Wege der vorggenommenen Erbfolge (Schenkungen) oder Erbschaften. Dabei werden auch Optionen, wie z.B. die Gründung von Familiengesellschaften, besprochen.
Haben Sie Fragen? Dann nehmen Sie zu unseren Steuerberatern an den Standorten München oder Würzburg Kontakt auf.
Aktuelle Informationen Erbschaftsteuer, Schenkungsteuer
Steuerfreie Schenkung von GmbH-Anteilen
Damit Kinder steueroptimal an einer GmbH beteiligt werden können, ist unter anderem zu beachten, dass der übertragende Gesellschafter einen Anteil von über 25% am Unternehmen hält. Ist dies nicht der Fall, bietet die Vereinbarung eines Pooling-Vertrages zwischen den Gesellschaftern der GmbH mit einhergehender Stimmrechtsbindung die Möglichkeit, in die Nutzung der steuerlichen Vorteile zu gelangen.
Verkauf von Immobilien an die Kinder – Erbschaftsteuer und Einkommensteuer sparen
Es kann Sinn machen Immobilien an die Kinder zu Lebzeiten zu verkaufen anstatt diese im Wege der Schenkung zu übertragen oder erst im Erbfall auf die Kinder übergehen zu lassen. Der Verkauf ist bei den Eltern steuerfrei, sofern die Immobilie schon länger als zehn Jahre im Eigentum ist oder es sich um das Eigenheim handelt. Durch den Verkauf kann Abschreibungspotenzial generiert werden, was sich steuermindernd auswirkt. Je nach individuellem Einzelfall, Alter der Kinder und Lebenssituation, können die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung einem geringeren Einkommensteuersatz unterliegen. Durch den Verkauf wird grundsätzlich der mögliche Anfall von Schenkungssteuer oder späterer Erbschaftsteuer vermieden. In Abhängigkeit des Gesamtvermögens kann hierdurch erheblich Steuer gemindert werden. Durch Vereinbarungen bzgl. der Kaufpreiszahlung können individuelle Liquiditätssituationen und Bedürfnisse gesteuert werden. Im Folgenden werden nur überblicksartig grundsätzliche mögliche steuerliche Vorteile dargestellt. Es muss jedoch immer die individuelle Lebenssituation unter Berücksichtigung des vorhandenen Vermögens geprüft werden, um zu prüfen, was im Einzelfall anzuraten ist.
Aktuelle Steuerinformationen Mai/Juni 2024
Nachfolgend haben wir in dieser Ausgabe wieder Neuerungen aus dem Steuer- und Wirtschaftsrecht für Sie zusammengestellt. Diese Mandanten-Information beruht auf dem Stand 01.05.2024 Themen dieser Ausgabe Zu Unrecht in Rechnung gestellte Umsatzsteuer...
Einige unserer Spezialgebiete
Gründe in unserem Team zu arbeiten
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