Steuerberatung für Unternehmen

Steuerberater für Familiengesellschaften, Familienpool

Die Bündelung von Privatvermögen oder Betriebsvermögen in einer Familienpoolgesellschaft stellt ein effizientes und flexibles Instrument dar, das Familienvermögen dauerhaft für die Familie zu erhalten.

Gerade bei umfangreicheren Vermögen sollte im Rahmen der Nachfolgegestaltung unbedingt die möglichen Gestaltungsvarianten geprüft werden.

Ein sogenanntes poolen von Vermögen durch solche Gesellschaften schützt das Vermögen vor einer Zersplitterung und kann zudem in erheblichem Maße Erbschaftsteuer bzw. Einkommensteuer sparen.

Beim Familienpool werden Vermögenswerte vom Vermögensinhaber in eine Gesellschaft eingebracht. Anschließend werden Gesellschaftsanteile durch Schenkung oder gegebenenfalls durch Erbschaft auf andere Familienangehörige wie Ehegatten, Kinder bzw. Enkel übertragen.

Besondere Regelungen im Gesellschaftsvertrag sichern die dauerhafte Einflussnahme des Schenkers auf das Vermögen und schützen dieses vor dem Zugriff vor Gläubigern, Geschiedenen, Pflichtteilsberechtigten und Schwiegerkindern.

Die dauerhafte Bündelung des Vermögens in der Gesellschaft und der Schutz der Zerschlagung durch die Kinder werden ebenfalls durch restriktive Kündigungseinschränkungen und Abfindungsregelungen im Gesellschaftsvertrag verfolgt.

2 am Schreibtisch kleiner

Wir beraten als Steuerberater an den Standorten München, Würzburg sowie überregional zur steuerlichen Optimierung der Vermögensnachfolge. Hierbei analysieren wir für unsere Mandanten auch, ob die Gründung einer Familiengesellschaft bezogen auf die individuelle Situation sinn voll ist.

Haben Sie Fragen? Wir sind für Sie da! Rufen Sie uns an 089 – 92 32 99 60 oder schreiben Sie uns info@kess-partner.de

Steuerberater für Holdingstrukturen, Holdinggesellschaften

Bei einem Unternehmenskauf oder Unternehmensverkauf gibt es keinen allgemeinen „Königsweg“ nach dem man sich richten kann.

steuer holding

Der Kaufpreis ist bei Unternehmenstransaktionen in der Regel nicht das „Problem“. Vielmehr ist die fundierte steuerliche Beratung besonders wichtig, da es auf Basis von Analysen eine Vielzahl an Entscheidungen zu treffen gibt und zusammen mit der Gegenseite eine gemeinsame Lösung zu erarbeiten gibt.

Als spezialisierte Steuerberater unterstützen wir Sie bei der Herausforderungen und können Ihnen z.B. Konzepte erarbeiten, bei denen wir die Steuerlast beim Verkäufer reduzieren und beim Erwerber steuerliche Abschreibungsvolumen schaffen. Aufgrund dieser Steuervorteile kann der Erwerber dann den Kaufpreis besser finanzieren und schneller zurückzahlen.

Außerdem ist beim Unternehmensverkäufer der Nettoerlös deutlich höher. Um bei Verkäufer und Käufer einen gemeinsamen Kaufpreis zu finden, sind daher beide Seiten steuerlich und gesellschaftsrechtlich zu optimieren.

Steuerpriviligien für Dividenden, Veräußerungsgewinne, Organschaft etc.

Mittelständische Unternehmensgruppen und Konzerne nutzen häufig Holdingstrukturen, um besondere Steuervorteile zu nutzen. In den vergangenen Jahren hat sich diese Struktur auch für mittelgroße Unternehmen durchgesetzt, sodass wir auch Holdingstrukturen ab einem mittleren siebenstelligen Jahresumsatz in unserer Mandantschaft betreuen.

Von besonderer Bedeutung ist, dass Gewinne aus den operativen Gesellschaften nahezu steuerfrei an die Holdinggesellschaft ausgeschüttet werden können. Zusätzlich ist die Holding dahingehend privilegiert, dass sie die Tochterkapitalgesellschaften auch steuerfrei veräußern kann.

In der Praxis verbinden wir solche Holdingstrukturen meist mit einer zusätzlichen Immobilien-GmbH, damit die steuerfrei vereinnahmten Gewinne in Immobilien reinvestiert und die quasi Steuerbefreiung bei der Gewerbesteuer (erweiterte Grundstückskürzung) genutzt werden kann.

Selbstverständlich begleiten wir Mandanten auch bei erstmaligen Etablierung solcher Holdingstrukturen bzw. bei der steuerlichen Optimirung bereits bestehender Holdinggesellschaften.

Bei Umstrukturierungen sind besondere Behaltensfristen zu beachten, die meist sieben Jahre betragen. Wird die Holdingstruktur direkt bei der Unternehmensgründung aufgesetzt, können die Steuervorteile bereits im ersten Jahr in Anspruch genommen werden.

Wie optimiert die steuerliche Optimierung mittels einer Holding?

Hält ein Gesellschafter die Anteile nicht direkt als natürliche Person, sondern über eine weitere Kapitalgesellschaft, so kann er auf Ebene dieser Gesellschaft die Gewinne investieren ohne dass der Betrag durch die Ausschüttungsbesteuerung minimiert wird. Eine Kapitalgesellschaft muss von einer erhaltenden Gewinnausschüttung aus einer Kapitalgesellschaft nur 5 % mit dem für GmbHs üblichen Steuersatz von 15 % Körperschaftsteuer zzgl. Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer besteuern. Damit steht dem Unternehmer zunächst ein höherer Betrag für Reinvestitionen zur Verfügung.

Erst wenn der Unternehmer die Geldbeträge in seinem Privatvermögen benötigt, greift wiederum die Ausschüttungsbesteuerung mit der Abgeltungssteuer (zzgl. Solidaritätszuschlag darauf) ein. Entscheidend für die Begründung einer Holdingstruktur und der damit verbundenen Möglichkeit eines Thesaurierungsvorteils, ist der Anlagehorizont und die individuellen Zielsetzungen, wie u.a. privater Nutzengewinn oder langfristiger Vermögensaufbau.

Einen deutlichen Steuervorteil hat eine Holdingsstruktur im Veräußerungsfall. Veräußert eine GmbH ihre Anteile an einer Kapitalgesellschaft, so kann der Veräußerungsgewinn nahezu steuerfrei vereinnahmt werden.

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Unsere Steuerberater analysieren für Sie gerne alle Vor- und Nachteile einer Holdingstruktur und besprechen mit Ihnen, ob die Begründung einer Holdingstruktur individuell sinnvoll ist.

Haben Sie Fragen? Dann nehmen Sie zu unseren Steuerberatern an den Standorten München oder Würzburg Kontakt auf.

Einige unserer Spezialgebiete

Erben, Schenken, Vermögen übertragen

Umfassende steuerliche Beratung zur Vermögensnachfolge und den Möglichkeiten der Steueroptimierung

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Holdingstrukturen, Holdinggesellschaften

Wir beraten wann Holdingstrukturen Sinn machen und begleiten bei der Etablierung und steuerlichen Betreuung

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Besteuerung von Immobilien

Umfassenden Steuerberatung zu steueroptimierten Investitionen in Immobilienvermögen

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Unternehmenskauf, Unternehmensverkauf

Steuerberatung zum Kauf und Verkauf von Unternehmen mit Beratung zur Steueroptimierung

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Familiengesellschaften, Vermögensübertragungen

Steuerberatung zum Erhalt von Vermögen und steueroptimierten Vermögensübertragungen

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Digitale Buchführung und E-Commerce

Wir bieten digitale Buchführung und Steuerberatung für den E-Commerce

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Tax advisory for foreign investors

We offer tax advisory for inbound investments and foreign investors

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Neuigkeiten zum Thema Unternehmensbesteuerung

Steuerfreie Schenkung von GmbH-Anteilen

Steuerfreie Schenkung von GmbH-Anteilen

Damit Kinder steueroptimal an einer GmbH beteiligt werden können, ist unter anderem zu beachten, dass der übertragende Gesellschafter einen Anteil von über 25% am Unternehmen hält. Ist dies nicht der Fall, bietet die Vereinbarung eines Pooling-Vertrages zwischen den Gesellschaftern der GmbH mit einhergehender Stimmrechtsbindung die Möglichkeit, in die Nutzung der steuerlichen Vorteile zu gelangen.

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Steuerfreie Schenkung von GmbH-Anteilen

Befreiung von der Abführung von Kapitalertragsteuer

Bei der Gewinnausschüttung einer Tochtergesellschaft an ihre Muttergesellschaft fällt eine Kapitalertragsteuer von 25 % an. Wenn die Muttergesellschaft eine Kapitalgesellschaft oder eine andere Körperschaft ist, dann müsste sie auf diese Dividende im Grunde nur eine Körperschaftsteuer von 0,75 % entrichten. Also kommt es durch die Besteuerung an der Quelle, die die Kapitalertragsteuer darstellt, insgesamt zu einer Überzahlung der Steuer. Die Erstattung kann unter Umständen eine ganze Zeit lang dauern. Es gibt mit einem Antrag für sogenannte Dauerüberzahler die Möglichkeit gemäß § 44a Abs. 5 EStG das Einbehalten der Kapitalertragsteuer durch die Tochtergesellschaft zu vermeiden.

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