Share Deal mit Immobilien – Änderungen im Grunderwerbsteuergesetz

Share Deal mit Immobilien – Änderungen im Grunderwerbsteuergesetz

Bisher galt der Share-Deal als eine Möglichkeit, um Immobilien weitestgehend ohne Grunderwerbsteuer zu kaufen. Zum 01.07.2021 hat der Gesetzgeber das Grunderwerbsteuergesetz in dieser Hinsicht deutlich eingeschränkt. Zuvor konnte man bis zu 94,9 % einer Beteiligung an einer Personengesellschaft mit Immobilienbesitz steuerfrei erwerben und zahlte nach einer Frist von fünf Jahren für den Kauf der restlichen 5,1 % nur eine entsprechend geringe Steuer. Und bei einer Kapitalgesellschaft konnte man 94,9 % der Anteile steuerfrei kaufen, während gleichzeitig eine weitere Person die restlichen 5,1 % steuerfrei erwarb. Der Gesetzgeber hat nun die Grenzen geändert und die Behaltensfristen von fünf auf zehn Jahre erhöht.

Share Deal mit Immobilien – Änderungen im Grunderwerbsteuergesetz

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Bisher galt der Share-Deal als eine Möglichkeit, um Immobilien weitestgehend ohne Grunderwerbsteuer zu kaufen. Zum 01.07.2021 hat der Gesetzgeber das Grunderwerbsteuergesetz in dieser Hinsicht deutlich eingeschränkt. Zuvor konnte man bis zu 94,9 % einer Beteiligung an einer Personengesellschaft mit Immobilienbesitz steuerfrei erwerben und zahlte nach einer Frist von fünf Jahren für den Kauf der restlichen 5,1 % nur eine entsprechend geringe Steuer. Und bei einer Kapitalgesellschaft konnte man 94,9 % der Anteile steuerfrei kaufen, während gleichzeitig eine weitere Person die restlichen 5,1 % steuerfrei erwarb. Der Gesetzgeber hat nun die Grenzen geändert und die Behaltensfristen von fünf auf zehn Jahre erhöht.

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