Steuerfreie Schenkung von GmbH-Anteilen

Steuerfreie Schenkung von GmbH-Anteilen

Damit Kinder steueroptimal an einer GmbH beteiligt werden können, ist unter anderem zu beachten, dass der übertragende Gesellschafter einen Anteil von über 25% am Unternehmen hält. Ist dies nicht der Fall, bietet die Vereinbarung eines Pooling-Vertrages zwischen den Gesellschaftern der GmbH mit einhergehender Stimmrechtsbindung die Möglichkeit, in die Nutzung der steuerlichen Vorteile zu gelangen.

Steuerfreie Schenkung von GmbH-Anteilen

Befreiung von der Abführung von Kapitalertragsteuer

Bei der Gewinnausschüttung einer Tochtergesellschaft an ihre Muttergesellschaft fällt eine Kapitalertragsteuer von 25 % an. Wenn die Muttergesellschaft eine Kapitalgesellschaft oder eine andere Körperschaft ist, dann müsste sie auf diese Dividende im Grunde nur eine Körperschaftsteuer von 0,75 % entrichten. Also kommt es durch die Besteuerung an der Quelle, die die Kapitalertragsteuer darstellt, insgesamt zu einer Überzahlung der Steuer. Die Erstattung kann unter Umständen eine ganze Zeit lang dauern. Es gibt mit einem Antrag für sogenannte Dauerüberzahler die Möglichkeit gemäß § 44a Abs. 5 EStG das Einbehalten der Kapitalertragsteuer durch die Tochtergesellschaft zu vermeiden.

Steuerfreie Schenkung von GmbH-Anteilen

Die vermögensverwaltende GmbH

Die vermögensverwaltende GmbH kann Vorteile bei der Besteuerung von Gewinnen aus dem Handel mit Aktien, ETFs oder anderen Fonds sowie mit Immobilien bringen. Eine vermögensverwaltende GmbH ist eine Kapitalgesellschaft, die statt eines operativen Geschäfts, die Erzielung von Gewinnen aus Kapitalvermögen als Geschäftszweck hat. Sofern die GmbH steuerlich als tatsächlich vermögensverwaltend eingestuft wird, zahlt diese, wie jede GmbH auch ca. 30 % Steuern. Es bleiben also 70 % des Gewinns, um in neue Anlagen zu reinvestieren. Verbleibt also das Geld in der GmbH ergibt sich ein relativ hohes Reinvestitionspotenzial, was die Gründung einer solchen vermögensverwaltenden GmbH sehr attraktiv machen kann. Es kommt jedoch auf die Anlageziele eines Investors und seine kurz-, mittel- und langfristige Planung an, ob Kapitalanlagen in der GmbH oder besser im Privatvermögen gehalten werden sollten.

Share Deal mit Immobilien – Änderungen im Grunderwerbsteuergesetz

Share Deal mit Immobilien – Änderungen im Grunderwerbsteuergesetz

Bisher galt der Share-Deal als eine Möglichkeit, um Immobilien weitestgehend ohne Grunderwerbsteuer zu kaufen. Zum 01.07.2021 hat der Gesetzgeber das Grunderwerbsteuergesetz in dieser Hinsicht deutlich eingeschränkt. Zuvor konnte man bis zu 94,9 % einer Beteiligung an einer Personengesellschaft mit Immobilienbesitz steuerfrei erwerben und zahlte nach einer Frist von fünf Jahren für den Kauf der restlichen 5,1 % nur eine entsprechend geringe Steuer. Und bei einer Kapitalgesellschaft konnte man 94,9 % der Anteile steuerfrei kaufen, während gleichzeitig eine weitere Person die restlichen 5,1 % steuerfrei erwarb. Der Gesetzgeber hat nun die Grenzen geändert und die Behaltensfristen von fünf auf zehn Jahre erhöht.

Share Deal mit Immobilien – Änderungen im Grunderwerbsteuergesetz

Gründung einer Holding – steuerliche Vorteile

Bei einer Holding handelt es sich nicht um eine Rechtsform, sondern um eine Organisationsstruktur mehrerer Unternehmen. Die Anteile an der Holdinggesellschaft hält in der Regel eine natürliche Person. Eine Holdinggesellschaft selber (meist in der Rechtsform der GmbH) unterhält also kein eigenes operatives Geschäft. Bei der Holding in der Form der GmbH steht vor allem das Halten und Verwalten von Beteiligungen an anderen Unternehmen im Vordergrund.

Share Deal mit Immobilien – Änderungen im Grunderwerbsteuergesetz

Share Deal mit Immobilien – Änderungen im Grunderwerbsteuergesetz

Bisher galt der Share-Deal als eine Möglichkeit, um Immobilien weitestgehend ohne Grunderwerbsteuer zu kaufen. Zum 01.07.2021 hat der Gesetzgeber das Grunderwerbsteuergesetz in dieser Hinsicht deutlich eingeschränkt. Zuvor konnte man bis zu 94,9 % einer Beteiligung an einer Personengesellschaft mit Immobilienbesitz steuerfrei erwerben und zahlte nach einer Frist von fünf Jahren für den Kauf der restlichen 5,1 % nur eine entsprechend geringe Steuer. Und bei einer Kapitalgesellschaft konnte man 94,9 % der Anteile steuerfrei kaufen, während gleichzeitig eine weitere Person die restlichen 5,1 % steuerfrei erwarb. Der Gesetzgeber hat nun die Grenzen geändert und die Behaltensfristen von fünf auf zehn Jahre erhöht.

Rechte und Pflichten eines GmbH-Geschäftsführers

Vermeidung von Steuerbelastungen durch Bildung von § 6b-Rücklagen

Die Möglichkeiten Steuerbelastungen nach einer Realisierung von Veräußerungsgewinnen zu vermeiden sind sehr begrenzt. Es gibt jedoch Gestaltungspotenzial, welches zur Steueroptimierung genutzt werden kann. Die Vermeidung der Versteuerung ist jedoch an enge Voraussetzungen und Grenzen geknüpft, die es genau zu kennen gilt. Im Folgenden werden ausgewählte Aspekte der Bildung von 6b-Rücklagen dargestellt.

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