Steuerfreie Schenkung von GmbH-Anteilen

Steuerfreie Schenkung von GmbH-Anteilen

Damit Kinder steueroptimal an einer GmbH beteiligt werden können, ist unter anderem zu beachten, dass der übertragende Gesellschafter einen Anteil von über 25% am Unternehmen hält. Ist dies nicht der Fall, bietet die Vereinbarung eines Pooling-Vertrages zwischen den Gesellschaftern der GmbH mit einhergehender Stimmrechtsbindung die Möglichkeit, in die Nutzung der steuerlichen Vorteile zu gelangen.

Steuerfreie Schenkung von GmbH-Anteilen

Befreiung von der Abführung von Kapitalertragsteuer

Bei der Gewinnausschüttung einer Tochtergesellschaft an ihre Muttergesellschaft fällt eine Kapitalertragsteuer von 25 % an. Wenn die Muttergesellschaft eine Kapitalgesellschaft oder eine andere Körperschaft ist, dann müsste sie auf diese Dividende im Grunde nur eine Körperschaftsteuer von 0,75 % entrichten. Also kommt es durch die Besteuerung an der Quelle, die die Kapitalertragsteuer darstellt, insgesamt zu einer Überzahlung der Steuer. Die Erstattung kann unter Umständen eine ganze Zeit lang dauern. Es gibt mit einem Antrag für sogenannte Dauerüberzahler die Möglichkeit gemäß § 44a Abs. 5 EStG das Einbehalten der Kapitalertragsteuer durch die Tochtergesellschaft zu vermeiden.

Verkauf von Immobilien an die Kinder – Erbschaftsteuer und Einkommensteuer sparen

Verkauf von Immobilien an die Kinder – Erbschaftsteuer und Einkommensteuer sparen

Es kann Sinn machen Immobilien an die Kinder zu Lebzeiten zu verkaufen anstatt diese im Wege der Schenkung zu übertragen oder erst im Erbfall auf die Kinder übergehen zu lassen. Der Verkauf ist bei den Eltern steuerfrei, sofern die Immobilie schon länger als zehn Jahre im Eigentum ist oder es sich um das Eigenheim handelt. Durch den Verkauf kann Abschreibungspotenzial generiert werden, was sich steuermindernd auswirkt. Je nach individuellem Einzelfall, Alter der Kinder und Lebenssituation, können die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung einem geringeren Einkommensteuersatz unterliegen. Durch den Verkauf wird grundsätzlich der mögliche Anfall von Schenkungssteuer oder späterer Erbschaftsteuer vermieden. In Abhängigkeit des Gesamtvermögens kann hierdurch erheblich Steuer gemindert werden. Durch Vereinbarungen bzgl. der Kaufpreiszahlung können individuelle Liquiditätssituationen und Bedürfnisse gesteuert werden. Im Folgenden werden nur überblicksartig grundsätzliche mögliche steuerliche Vorteile dargestellt. Es muss jedoch immer die individuelle Lebenssituation unter Berücksichtigung des vorhandenen Vermögens geprüft werden, um zu prüfen, was im Einzelfall anzuraten ist.

Steueroptimierung durch Vorbehaltsnießbrauch

Steueroptimierung durch Vorbehaltsnießbrauch

Bei Schenkungen und Erbschaften ist die Übertragung unter Zurückbehaltung des Nießbrauchs eine sehr gängige Möglichkeit der Steuergestaltung. Durch die Übertragung unter Zurückbehaltung des Nießbrauchs kann die Schenkungssteuer bzw. vielmehr der schenkungssteuerlich relevante Wert deutlich reduziert werden. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Übertragung von Vermögensgegenständen unter Vorbehaltsnießbrauch nicht nur Auswirkungen auf die Schenkungssteuer bzw. Erbschaftsteuer hat, sondern auch auf die Einkommensteuer. Die Übertagung unter Vorbehaltsnießbrauch ist vor allem bei der Übertragung von Immobilien von Eltern auf ihre Kinder steuerlich von Vorteil.

Steuerfreie Schenkung von GmbH-Anteilen

Die vermögensverwaltende GmbH

Die vermögensverwaltende GmbH kann Vorteile bei der Besteuerung von Gewinnen aus dem Handel mit Aktien, ETFs oder anderen Fonds sowie mit Immobilien bringen. Eine vermögensverwaltende GmbH ist eine Kapitalgesellschaft, die statt eines operativen Geschäfts, die Erzielung von Gewinnen aus Kapitalvermögen als Geschäftszweck hat. Sofern die GmbH steuerlich als tatsächlich vermögensverwaltend eingestuft wird, zahlt diese, wie jede GmbH auch ca. 30 % Steuern. Es bleiben also 70 % des Gewinns, um in neue Anlagen zu reinvestieren. Verbleibt also das Geld in der GmbH ergibt sich ein relativ hohes Reinvestitionspotenzial, was die Gründung einer solchen vermögensverwaltenden GmbH sehr attraktiv machen kann. Es kommt jedoch auf die Anlageziele eines Investors und seine kurz-, mittel- und langfristige Planung an, ob Kapitalanlagen in der GmbH oder besser im Privatvermögen gehalten werden sollten.

Gründung einer Holding  – steuerliche Vorteile

Gründung einer Holding – steuerliche Vorteile

Bei einer Holding handelt es sich nicht um eine Rechtsform, sondern um eine Organisationsstruktur mehrerer Unternehmen. Die Anteile an der Holdinggesellschaft hält in der Regel eine natürliche Person. Eine Holdinggesellschaft selber (meist in der Rechtsform der GmbH) unterhält also kein eigenes operatives Geschäft. Bei der Holding in der Form der GmbH steht vor allem das Halten und Verwalten von Beteiligungen an anderen Unternehmen im Vordergrund.

Verkauf von Immobilien an die Kinder – Erbschaftsteuer und Einkommensteuer sparen

Der Vorbehaltsnießbrauch bei der Schenkungssteuer

Bei Schenkungen und Erbschaften ist die Übertragung unter Zurückbehaltung des Nießbrauchs eine bedeutende Möglichkeit der Steuergestaltung, da hierdurch die Schenkungssteuer reduziert werden kann. Die Übertragung eines Wirtschaftsgutes unter Vorbehaltsnießbrauch hat nicht nur Auswirkungen auf die Schenkungssteuer bzw. Erbschaftsteuer, sondern auch auf die Einkommensteuer. Die Übertagung unter Vorbehaltsnießbrauch ist insbesondere bei der Übertragung von Immobilien von Eltern auf ihre Kinder von steuerlichem Vorteil.

Beratung gewünscht? Wir sind für Sie da! Rufen Sie uns an 089 – 92 32 99 60 oder schreiben Sie uns info@kess-partner.de

Fragen? Rufen Sie uns an: 089 – 92 32 99 60.