Steuerberatung in München

Überzeugen Sie sich von unserer Expertise im Steuerrecht

Steuerberatung in Würzburg

Überzeugen Sie sich von unserer Expertise im Steuerrecht

Mandant werden

Nutzen Sie unseren kostenlosen Erstkontakt und rufen Sie unser Team in Würzburg oder München an. Wir besprechen mit Ihnen Ihr Anliegen, eruieren gemeinsam den richtigen Ansprechpartner und vereinbaren direkt den ersten Beratungstermin.

Erster Beratungstermin

Ihr Ansprechpartner bespricht im ersten Beratungstermin insbesondere folgende Punkte:

  • Sachverhalt
  • Handlungsempfehlungen
  • Erste Lösungsansätze
  • Weiteres Vorgehen und erforderliche Maßnahmen

Vor dem ersten Beratungstermin können gerne notwendige Informationen zur Verfügung gestellt werden, wie z.B. Verträge oder Berechnungen.

Der erste Beratungstermin wird nach zeitlichem Aufwand abgerechnet und wird mit dem nach der Gebührenverordnung für Steuerberater (StBVV) vorgesehenen Stundensatz (150,00 € netto) abgerechnet. Sollte der Ersttermin lediglich einem Kennenlernen zur Übernahme der laufenden Steuerberatung dienen, ist der Termin kostenfrei.

 

Langfristige steuerliche Betreuung

Mit einer langfristigen steuerlichen Beratung haben wir kontinuierlichen Überblick über die Belange unserer Mandanten, was eine proaktive und fundierte Beratung erst ermöglicht und die Basis von Gestaltungsberatungen darstellt. Dabei haben unserer Mandanten feste Ansprechpartner in unserer Kanzlei und können gezielt Ihre steuerlichen Fragestellungen platzieren und vom gegenseitgen Austausch und unserem Fachwissen profitieren. Die Vergütung richtet sich nach der Steuerberatervergütungsverordnung. Für die Prüfung der Übernahmen von Mandaten benötigen wir fundierte Informationen zum Anliegen, welche Sie uns im Idealfall schriftlich zukommen lassen.

Wir bieten als Steuerberater unter anderem folgenden Leistungen für Unternehmer und Privatpersonen:

Wir beraten unsere Mandanten an den Standorten München, Würzburg sowie überregional. 

 

 

Transparente Gebühren für die Steuerberatung

Eine transparente Vergütungspolitik ist uns als Steuerberater im Rahmen des Mandatsverhältnisses sehr wichtig. Deshalb besprechen wir die Schätzung von Honoraren mit unseren Mandandanten im Vorfeld.

Für die Tätigkeiten im Bereich der klassischen Steuerberatung rechnen wir unsere Leistungen nach Maßgabe der Steuerberatervergüutngsverordnung (StBVV) ab. Wir können erste Kostenschätzungen abgeben, die auf uns zur Verfügung gestellten Informationen zu den Gegenstandswerten und möglichen Volumen (z.B. im Bereich Finanzbuchhaltung oder Lohnbuchhaltung) basieren. Der ersten Einschätzung liegt zumeist die Annahme eines durchschnittlichen Aufwands zugrunde.

Die nach der StBVV errechneten Schätzwerte können nur als grobe Orientierungshilfe dienen. Gebühren ändern sich im Zeitablauf auch, wenn der Leistungsbedarf steigt.

Unser Ziel ist die Kosten transparent zu gestalten und offen mit unseren Mandanten über die Gebühren für unsere Tätigkeiten als Steuerberater zu sprechen.

    Steuerberaterwechsel

    Die Beziehung zwischen Steuerberater und Mandant sollte langfristig sein. Wenn es jedoch Gründe gibt, den Steuerberater zu wechseln, sollte dies so reibungslos wie möglich erfolgen. Dabei gibt es bei einem Steuerberaterwechsel einiges zu beachten. Wenn Sie sich für uns als Steuerberater entschieden haben, planen wir gemeinsam mit Ihnen die Schritte des Steuerberaterwechsels.

    Einige Punkte, die bei einem Steuerberaterwechsel zu beachten sind:

    • Unterjähriger Steuerberaterwechsel: Natürlich können Sie den Steuerberater auch im laufenden Jahr wechseln. Allerdings sollten Sie immer darauf achten, dass der Zeitpunkt sinnvoll gewählt wird. Ihr alter Steuerberater kann für die begonnenen Arbeiten ein Teilhonorar verlangen. Ein neuer Steuerberater wird aber ebenfalls ein Honorar verlangen. Ein Wechsel während der Erstellung der Bilanz oder der Steuererklärungen ist damit nicht zu empfehlen. Dagegen ist bei der laufenden Finanz- und Lohnbuchhaltung ein unterjähriger Wechsel zum Ende des Monats kein Problem. Verhandeln Sie über die entsprechend vorzunehmenden Arbeiten mit beiden Beratern so, dass Ihnen keine doppelten Kosten entstehen.

    • Datenübertragung vom alten Steuerberater zum neuen Steuerberater: Der neue Steuerberater sollte direkt persönlichen Kontakt mit dem vorherigen Steuerberater aufnehmen und Unterlagen anfordern. Für die Übernahme der Daten der Finanz- und Lohnbuchhaltung gibt es verschiedene Möglichkeiten. Sofern der alte Steuerberater ebenfalls mit DATEV arbeitet, erfolgt der Datenübertrag aller bisherigen Daten direkt über das Rechenzentrum der DATEV.

     

    • Mitteilung gegenüber dem  Finanzamt: Der Steuerberater lässt sich vom neuen Mandanten Vollmachten ausfüllen und gibt dem Finanzamt die Vertretungseige bekannt. Damit erhält der Steuerberater fortan Informationen und Auskünfte vom Finanzamt und ist als neuer steuerlicher Vertreter beim Finanzamt registriert. 

       

    Haben Sie Fragen? Wir sind für Sie da! Rufen Sie uns an 089 – 92 32 99 60 oder schreiben Sie uns info@kess-partner.de

    Unserer Ziele

    • Mandantenzufriedenheit 100% 100%
    • Zuverlässigkeit 100% 100%
    • Rückrufgarantie innerhalb 24 Stunden 100% 100%
    • Transparente Kosten 100% 100%

    Einige unserer Spezialgebiete

    Erben, Schenken, Vermögen übertragen

    Umfassende steuerliche Beratung zur Vermögensnachfolge und den Möglichkeiten der Steueroptimierung

    Erfahren Sie mehr

    Holdingstrukturen, Holdinggesellschaften

    Wir beraten wann Holdingstrukturen Sinn machen und begleiten bei der Etablierung und steuerlichen Betreuung

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    Besteuerung von Immobilien

    Umfassenden Steuerberatung zu steueroptimierten Investitionen in Immobilienvermögen

    Erfahren Sie mehr

    Unternehmenskauf, Unternehmensverkauf

    Steuerberatung zum Kauf und Verkauf von Unternehmen mit Beratung zur Steueroptimierung

    Erfahren Sie mehr

    Familiengesellschaften, Vermögensübertragungen

    Steuerberatung zum Erhalt von Vermögen und steueroptimierten Vermögensübertragungen

    Erfahren Sie mehr

    Digitale Buchführung und E-Commerce

    Wir bieten digitale Buchführung und Steuerberatung für den E-Commerce

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    Tax advisory for foreign investors

    We offer tax advisory for inbound investments and foreign investors

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