Steuerberatung für Unternehmenskauf und Unternehmensverkauf
Bei einem Unternehmenskauf oder Unternehmensverkauf gibt es keinen allgemeinen „Königsweg“ nach dem man sich richten kann. Der Kaufpreis ist bei Unternehmenstransaktionen in der Regel nicht das „Problem“. Vielmehr ist die fundierte steuerliche Beratung besonders wichtig, da es auf Basis von Analysen eine Vielzahl an Entscheidungen zu treffen gibt und zusammen mit der Gegenseite eine gemeinsame Lösung zu erarbeiten gibt.
Als spezialisierte Steuerberater unterstützen wir Sie bei der Herausforderungen und können Ihnen z.B. Konzepte erarbeiten, bei denen wir die Steuerlast beim Verkäufer reduzieren und beim Erwerber steuerliche Abschreibungsvolumen schaffen. Aufgrund dieser Steuervorteile kann der Erwerber dann den Kaufpreis besser finanzieren und schneller zurückzahlen. Außerdem ist beim Unternehmensverkäufer der Nettoerlös deutlich höher. Um bei Verkäufer und Käufer einen gemeinsamen Kaufpreis zu finden, sind daher beide Seiten steuerlich und gesellschaftsrechtlich zu optimieren.
Typische Themen, die wir als Steuerberater bei einem Unternehmenskauf oder Unternehmensverkauf zusammen mit Ihnen klären:
- Was sind die Vorteile oder Nachteile bei einem Asset Deal gegenüber einem Share Deal?
- Welche steuerlichen Risiken sind mit der Übernahme des Unternehmens verbunden? (Tax Due Diligence)
- Muss für Steuerverbindlichkeiten gehaftet werden?
- Können die bestehenden steuerlichen Verlustvorträge genutzt werden?
- Gibt es Steuerfallen hinsichtlich Grunderwerbsteuer oder Umsatzsteuer?
- Kann die Übertragung an den Verkäufer gegen eine Kaufpreisrente oder Leibrente erfolgen und welche steuerlichen Folgen hat dies?
- Welche Steuern fallen für den Käufer oder den Verkäufer an?
Wir analysieren für Sie gerne alle Vor- und Nachteile eines Asset Deals oder Share Deals, stellen Ihnen die jeweilige steuerliche Situation dar, zeigen Ihnen Gestaltungsmöglichkeiten auf und erarbeiten die für Sie optimale Strategie, die Basis für eine Einigung mit der Gegenseite darstellt.
Haben Sie Fragen? Wir sind für Sie da! Rufen Sie uns an 089 – 92 32 99 60 oder schreiben Sie uns info@kess-partner.de
Unsere Leistungen als Steuerberater für Unternehmen und Unternehmer
- Leistungen im Bereich Steuerberatung für Unternehmen
- Steuerliche Optimierung der Unternehmensstruktur, Steuerberatung zu Holdingstrukturen und Beratung zur Umwandlung der Unternehmensstruktur
- Steuerliche Optimierung von Vermögensübertragungen zu Lebzeiten (Schenkungen)
- Leistungen im Bereich Digitale Buchführung und E-Commerce
- eratung bei internationalen Erbfällen (Vermögen mit Auslandsbezug)
- Beratung im Rahmen der Unternehmensnachfolge
Beiträge zu Gründung, Steuern und Unternehmen
Aktuelle Steuerinformationen Juli/August 2024
Nachfolgend haben wir in dieser Ausgabe wieder Neuerungen aus dem Steuer- und Wirtschaftsrecht für Sie zusammengestellt. Diese Mandanten-Information beruht auf dem Stand 01.07.2024 Themen dieser Ausgabe Änderungen durch das Wachstumschancengesetz Verwendung...
Befreiung von der Abführung von Kapitalertragsteuer
Bei der Gewinnausschüttung einer Tochtergesellschaft an ihre Muttergesellschaft fällt eine Kapitalertragsteuer von 25 % an. Wenn die Muttergesellschaft eine Kapitalgesellschaft oder eine andere Körperschaft ist, dann müsste sie auf diese Dividende im Grunde nur eine Körperschaftsteuer von 0,75 % entrichten. Also kommt es durch die Besteuerung an der Quelle, die die Kapitalertragsteuer darstellt, insgesamt zu einer Überzahlung der Steuer. Die Erstattung kann unter Umständen eine ganze Zeit lang dauern. Es gibt mit einem Antrag für sogenannte Dauerüberzahler die Möglichkeit gemäß § 44a Abs. 5 EStG das Einbehalten der Kapitalertragsteuer durch die Tochtergesellschaft zu vermeiden.
Aktuelle Steuerinformationen Mai/Juni 2024
Nachfolgend haben wir in dieser Ausgabe wieder Neuerungen aus dem Steuer- und Wirtschaftsrecht für Sie zusammengestellt. Diese Mandanten-Information beruht auf dem Stand 01.05.2024 Themen dieser Ausgabe Zu Unrecht in Rechnung gestellte Umsatzsteuer...
Einige unserer Spezialgebiete
Unsere Steuerberater beraten Sie gerne umfassend, ob der Unternehmenskauf oder Unternehmensverkauf sinnvoll ist, wie dieser steuerliche optimal strukturiert werden kann und begleiten Sie steuerliche auf Wunsch auch nach der Transaktion weiter.
Haben Sie Fragen? Dann nehmen Sie zu unseren Steuerberatern an den Standorten München oder Würzburg Kontakt auf.